Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein pflegebedürftiger Mensch ambulante Pflege erhält?

Im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes ist pflegebedürftig, wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate in erheblichem oder höherem Maße Hilfe bedarf.

Beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse die Feststellung Ihrer Pflegebedürftigkeit. Dabei kann Ihnen Ihr Hausarzt helfen. Ist dieser Antrag bei der Pflegekasse eingegangen, wird ein Begutachtungstermin vorgeschlagen. Die Begutachtungen beinhalten Tests zu Ihren Bewegungs- und Wahrnehmungsfähigkeiten. Der Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit wird in Pflegestufen beschrieben. Der Gutachter empfiehlt der Pflegekasse eine Pflegestufe.

Wer kommt zu mir nach Hause und führt die häusliche Pflege durch?

Die häusliche Pflege wird durch qualifizierte Pflegefachkräfte / Altenpflegekräfte / Pflegehelfer erbracht. Die Unterstützung im Haushalt wird von Hauswirtschaftskräften erbracht.

Kann ich den zum Haushalt gehörenden Hund mitversorgen lassen?

Bei weiteren Hilfeleistungen wie beispielsweise der Versorgung eines dem Haushalt zugehörigen Haustieres sind auch diese in Absprache mit Ihrem Pflegedienst möglich. Die anfallenden Nebenkosten werden jedoch nicht von der Pflegeversicherung übernommen.

Welche Hilfsmittel kann ich erhalten?

Je nachdem, ob Sie Hilfsmittel wegen Krankheit/Unfall oder Pflegebedürftigkeit benötigen, bezahlt entweder Ihre Kranken- oder Pflegekasse diese Hilfsmittel.

Im sogenannten Pflegehilfsmittelverzeichnis sind alle Hilfsvorrichtungen zusammengefasst, die von den Pflegekassen für pflegebedürftige Personen bezahlt werden. Technische Pflegehilfsmittel sind beispielsweise Pflegebetten, Gehwagen, Rollstuhl, Toilettenstuhl, orthopädische Hilfsmittel wie Prothesen und vieles mehr. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind beispielsweise Inkontinenzeinlagen, Betteinlagen, spezielle Seifen oder Cremes. Bei technischen Hilfen beteiligen Sie sich an den Kosten mit zehn Prozent, höchstens mit 25 €. In der Regel werden technische Pflegehilfsmittel aber ferner verliehen. Insgesamt darf Ihre Kostenbeteiligung 60 € im Vierteljahr nicht übersteigen.

Übernahme der Kosten für Hilfsmittel wegen Krankheit oder Unfall erfolgt durch die Krankenversicherung. Hierfür benötigen Sie eine Verordnung von Ihrem Arzt.

Bei der Beschaffung von Hilfsmitteln helfen wir Ihnen gerne weiter. Melden Sie sich bei uns zwecks eines Beratungsgespräches.

Was bedeutet Häusliche Krankenpflege nach SGB V?

Im Bereich der ambulanten Pflege sind zwischen Leistungen der Krankenkasse („häusliche Krankenpflege“, § 37 SGB V) und Leistungen der Pflegeversicherung („häusliche Pflege“, SGB XI) zu unterscheiden.