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Pflegedienst Kosten

Neben den Leistungen einer stationären Pflege in einer Pflegeeinrichtung bietet die gesetzliche Pflegeversicherung finanzielle Unterstützung für die häusliche Pflege an.

Die ambulante Pflege kann sowohl von einer Privatperson als auch einem professionellen Pflegedienst durchgeführt werden.

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) weist bei Bedarf nach Antragsstellung die geeignete Pflegestufe zu.

Die Entscheidung hängt dabei grundsätzlich von dem Grad der Pflegebedürftigkeit ab, dessen Definition im Pflegeversicherungsgesetz § 14 SGB XI festgehalten ist. Danach sind Personen pflegebedürftig, „die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.“ Mehr dazu finden Sie im Gesetzestext.

Anhand der drei Pflegestufen 0 bis 3, in welche Pflegebedürftige eingestuft werden können, ergeben sich die Leistungsansprüche gegenüber der gesetzlichen Pflegeversicherung:

Pflegesachleistungen sind finanzielle Mittel, welche für die professionelle häusliche Pflege eingesetzt werden können. Die Pflege wird in der Regel von einem ambulanten Pflegedienst durchgeführt.

Das deutlich geringere Pflegegeld wird geleistet, wenn die häusliche Pflege von Angehörigen übernommen wird.

In jeder Pflegestufe können Pflegehilfsmittel beantragt werden. Bei der Leistung handelt es sich um einen Pauschalbetrag von 31 Euro im Monat, der in allen Stufen gleich hoch ist. Das Geld ist für Verbrauchsgegenstände vorgesehen, welche bei der Pflege benötigt werden.

Um den individuellen Anforderungen eines Pflegebedürftigen gerecht werden zu können, können in jeder Pflegestufe Leistungen zur Verbesserung des Wohnumfeldes beantragt werden.

Das Geld kann für Umbaumaßnahmen verbraucht werden, welche das Wohnumfeld barrierefrei und altersgerecht gestalten.

Tipp: Die KfW hilft Ihnen mit dem Kredit 159 oder dem Zuschuss 455 altersgerecht umzubauen, das heißt die Wohnung barrierefrei umzugestalten sowie Verbesserungen im Bereich Einbruchsschutz vorzunehmen.

Neben den drei Pflegestufen gibt es noch Zusatzleistungen und Sondereinstufungen.

Bei demenzkranken Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz kann eine zusätzliche Betreuungsleistung beantragt werden.

Die erstattungsfähigen Leistungen von ambulanten Pflegediensten in den Bereichen Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung sind in § 14 SGB XI festgehalten.

Tipp:

Fordern Sie die Infobroschüre des Bundesgesundheitsministeriums zum Thema „Pflegen zu Hause“ an!

Für weitere Informationen zu Preisen und Leistungen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Rufen Sie uns an: 0841 - 98 123 111